Kleintierpraxis im MeyerHof
Dr. Ursula Raschke

Tel.:0511/271 55 03
Fax:0511/979 14 20
E-Mail: info@ktp-mh.de

Öffnungszeiten:

Mo 10-12 Uhr 16-19 Uhr
Di 10-12 Uhr 16-19 Uhr
Mi 10-12 Uhr  
Do 10-12 Uhr 16-19 Uhr
Fr 10-12 Uhr 16-19 Uhr
Sa 10-12 Uhr  

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Anschrift:

Kleintierpraxis im MeyerHof
Dr. Ursula Raschke
Jädekamp 5
30419 Hannover

Bezahlung unserer Leistungen:

Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung des Patienten zu entrichten. Dies kann durch Barzahlung, EC-Karte oder Kreditkarte (Mastercard, Visa) erfolgen.
Ratenzahlungen bedürfen der ausdrücklichen vorhergehenden Zustimmung. Bei größeren Operationen können wir von der Möglichkeit der Vorkasse Gebrauch machen.

Gesetzlicher Hinweis zur GOT:

GOT- Gebührenordnung für Tierärzte vom 28.7.1999, geändert 08.07.2008 (in Auszügen)

  1. Den Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Vergütungen (Gebühren. Entschädigungen, Barauslagen, sowie Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien ) … zu. (§1)
  2. Die Höhe … bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Wertes des Tieres und der örtlichen Verhältnisse zu bestimmen. (§2)
  3. Der einfache Gebührensatz erhöht sich … um 100% für Leistungen, die auf Verlangen des Tierbesitzers bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Wochenenden (samstags 13.00 bis montags 7.00 Uhr) und an Feiertagen erbracht werden. (§3)
  4. Die Unterschreitung des Gebührensatzes ist grundsätzlich unzulässig…. Die Überschreitung des Dreifachen der einfachen Gebührensätze sind im begründeten Einzelfall vor Erbringung der Leistung des Tierarztes in einem Schriftstück zu vereinbaren. (§4)
  5. Die Rechnung, die auf Verlangen des Tierbesitzers ausgestellt werden muss, sollte ... das Datum der Leistungserbringung, die Tierart, die Diagnose, die berechnete Leistung, den Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer enthalten. (§6)

 

Die aktuelle Version der GOT mit den Kommentierungen der Bundestierärztekammer können Sie als PDF- Datei unter http://bundesrecht.juris.de/ einsehen. Ein Exemplar der Gebührenordnung liegt auch zur Einsicht an der Anmeldung aus.

In unserer Praxis berechnen wir durchschnittlich den 1,3 fachen Satz der Gebührenordnung. Da die Gebührenordnung zwingend für Tierärzte ist - sie ist ein Gesetz - verweisen wir besonders auf § 3 - die Vergütung der Versorgung im Notdienst.

Haben Sie Fragen zu unseren Rechnungen, bitten wir Sie, uns sofort zu kontaktieren; bei Fragen zur Verständlichkeit wenden Sie sich bitte an die Anmeldung, bei Fragen zur Höhe der Vergütungen an unseren Praxismanager oder direkt an Frau Dr. Raschke.